Stadtgebiet plus definierte Ortsteile
Zum Kerngebiet zählen das Stadtgebiet sowie Crossen, Schneppendorf, Oberplanitz und Cainsdorf. Hat das ausführende Taxi dort seinen Betriebssitz, wird dieses Gebiet zu seiner Tarifzone I.
Start, Ziel, Fahrtzeit und Personenanzahl eingeben: Der Rechner ermittelt die voraussichtliche Straßenentfernung und berechnet daraus eine unverbindliche Preisorientierung nach dem aktuellen Zwickauer Taxitarif.
Keine Buchung und kein verbindlicher Endpreis. Maßgeblich bleibt im Pflichtfahrgebiet der geeichte Fahrpreisanzeiger; mögliche Anfahrt, Wartezeit oder Sonderfälle können den Endbetrag verändern.
Werktags von 06:00 bis 22:00 Uhr beträgt der Grundpreis 5,00 €; nachts sowie an Sonn- und Feiertagen 5,50 €. Für die ersten drei besetzten Kilometer gelten 3,50 €/km, danach 2,50 €/km am Tag beziehungsweise 2,80 €/km nachts. Großraumtaxen kosten einmalig 7,00 € zusätzlich.
Geben Sie vollständige Adressen mit Hausnummer ein. Berechnet wird die voraussichtliche besetzte Straßenstrecke nach Tarifstufe 1. Der Abholort muss zum Zwickauer Vermittlungsgebiet gehören.
| Grundpreis | – |
|---|---|
| Kilometerentgelt | – |
| Großraumzuschlag | – |
| Orientierungswert | – |
Verordnung vom 10. Dezember 2025, gültig seit 15. Februar 2026.
| Bestandteil | Tagtarif werktags 06–22 Uhr | Nacht / Sonn- / Feiertag |
|---|---|---|
| Grundpreis | 5,00 € | 5,50 € |
| 1. bis 3. besetzter Kilometer | 3,50 €/km | 3,50 €/km |
| ab 4. besetztem Kilometer | 2,50 €/km | 2,80 €/km |
| Großraumtaxi | + 7,00 € einmalig | |
| Wartezeit | 40,00 €/h | |
| Gepäck, Kinderwagen, Rollstuhl, Tiere | kostenfrei | |
| Fortschalteinheit Taxameter | 0,10 € | |
Der Tagtarif gilt werktags einschließlich Samstag von 06:00 bis 22:00 Uhr. Der Nacht-/Sondertarif gilt werktags von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
Die Beispiele enthalten Grundpreis und besetzte Kilometer, aber keinen Großraumzuschlag. Der Live-Rechner berücksichtigt die konkrete Straßenroute.
Welche Flächen zur anfahrtsfreien Tarifzone I gehören, hängt vom Betriebssitz des tatsächlich eingesetzten Taxiunternehmens ab. Deshalb kann ein öffentlicher Rechner eine mögliche Anfahrt nicht verlässlich vorab bestimmen.
Zum Kerngebiet zählen das Stadtgebiet sowie Crossen, Schneppendorf, Oberplanitz und Cainsdorf. Hat das ausführende Taxi dort seinen Betriebssitz, wird dieses Gebiet zu seiner Tarifzone I.
Hüttelsgrün, Rottmannsdorf, Hartmannsdorf, Oberrothenbach, Mosel und Schlunzig bilden das Außengebiet. Sitzt das ausführende Taxi dort, wird stattdessen dieses Gebiet zur Tarifzone I.
In Tarifzone I ist die bestellte Anfahrt frei. Für eine Anfahrt von Tarifzone I in Tarifzone II gelten ab dem Ortsausgangsschild dieselben Kilometerstufen wie bei der besetzten Fahrt.
Fährt derselbe Fahrgast mit demselben Taxi zurück in Richtung Tarifzone I, ist der Abschnitt bis zum Ortseingangsschild frei; danach gelten für alle besetzten Kilometer 2,50 €/km am Tag beziehungsweise 2,80 €/km nachts.
In Tarifzone II können die tatsächlich angefallene Anfahrt plus Grundpreis berechnet werden. In der anfahrtsfreien Tarifzone I sieht die Verordnung Kosten in Höhe des doppelten Grundpreises vor.
Für Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus ist der Preis für die gesamte Strecke vor Fahrtbeginn frei zu vereinbaren. Ohne Vereinbarung gilt nach der Verordnung der Pflichtfahrgebietstarif.
Grundlage dieser Seite und des Rechners ist die Taxitarifverordnung vom 10. Dezember 2025, veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt 002/2026 und gültig seit 15. Februar 2026. Sie ersetzt die Verordnung von 2022.
Übermitteln Sie Abholort, Ziel, Zeit und Personenanzahl. Der Preisrechner liefert eine unverbindliche Orientierung; anschließend können Sie die Fahrt direkt online anfragen.